Häufige Fragen

Hinweise zum Ende des Notariats

Meine Notartätigkeit neigt sich dieses Jahr dem Ende zu. Gerne stehe ich Ihnen bis dahin unverändert als Notar zur Verfügung. Bitte beachten Sie aber, dass Beurkundungen nur noch bis zum 05.07.2025 möglich sind.

Bis spätestens 30.06.2025, aber nur dann, wenn sichergestellt ist, dass die Angelegenheit bis 31.07.2025 auf den Weg gebracht ist, also entweder ein Testament beim Amtsgericht abgeliefert, eine Vollmacht beim Vorsorgeregister registriert oder die nötigen Anträge bei Grundstücksübertragungen gestellt sind.

Die Sachen werden vom „Aktenverwahrer“ Notar Sven Grünewald, Rheinstraße 3, 65307 Bad Schwalbach, Telefon 06124 70670, E-Mail mail@maschmann.com,  weiterbearbeitet. Die Ihnen bekannte Frau Wagner wird zu Notar Grünewald wechseln.

Solange die Aktenverwahrung noch aktiv ist (das ist der Fall, bis die letzte von mir noch angefangene Akte abgeschlossen ist) beim Aktenverwahrer (siehe vorherige Frage), danach werden alle notariellen Urkunden bei der Notarkammer Frankfurt aufbewahrt.

Diese sind an den Rechnungsaussteller zu zahlen, unabhängig von der Beendigung des Notaramtes. Sie können notfalls auch nach Beendigung des Notaramtes noch eingetrieben werden.

Weil es eine gesetzliche Altersgrenze gibt: mit Vollendung des 70. Lebensjahres endet es kraft Gesetzes. Eine Verlängerungsmöglichkeit gibt es nicht.

Notarstellen werden öffentlich ausgeschrieben. Unter den Bewerbern wird dann der Beste ausgewählt. In Bad Schwalbach (und auch in anderen Gegenden) gibt es aber leider seit Jahren keine Bewerber. Notar scheint kein attraktiver Beruf zu sein.