Häufige Fragen

Einige Antworten zu grundsätzlichen Fragen

Hier finden Sie Fragen zum Notartermin und Beglaubigungen, die immer wieder gestellt werden. Wenn Sie etwas zum Termin nicht wissen, ist das aber gar kein Problem. Die Aufgabe des Notars ist, sie vom Anfang an über die Bearbeitung aller Unterlagen bis zur fertigen Urkunde zu begleiten. Wir klären dabei alle offenen Fragen, entweder telefonisch oder im persönlichen Gespräch, gerne auch per Zoom-Video.

Der Gesetzgeber sieht verschiedene Geschäfte als so gewichtig an, dass er eine Beratung und Begleitung durch einen Rechtskundigen, also einen Notar, zwingend vorschreibt. Es handelt sich dabei um besonders gravierende Vorgänge, die entscheidende persönliche oder finanzielle Folgen haben. Dazu gehören zum Beispiel Grundstücksgeschäfte, bei denen es in der Regel um viel Geld geht. Der Notar muss sicherstellen, dass keiner der Beteiligten einseitig benachteiligt wird.

Sie können jederzeit während der Bürozeiten Unterlagen vorbeibringen. Eine Beurkundung ist aber nur nach vorheriger Terminabsprache möglich, weil die Urkunden vorbereitet und meistens im Vorfeld noch Register eingesehen werden müssen.

Das kommt auf die Art des Vertrages an. Am effektivsten ist es, zunächst ein Telefon- oder Videogespräch mit mir zu führen. Bei diesem Gespräch wird dann entschieden, ob wir die nötigen Informationen schriftlich oder elektronisch austauschen oder ein persönliches Gespräch notwendig wird. Bei sehr komplizierten Verträgen oder einem Testament ist dies fast immer der Fall.

Nein. Der Notar beurkundet nicht nur den Vertrag, sondern er bereitet ihn auch mit Ihnen vor, bespricht die verschiedenen Aspekte und unterbreitet Lösungsvorschläge. Dabei ist er verpflichtet, die Interessen aller Vertragsbeteiligten zu berücksichtigen.

 

Nein, die Gebühren sind gesetzlich vorgeschrieben und § 17 BNotO verbietet ausdrücklich jede Reduzierung. Die Gebühren sind also bei allen Notaren in Deutschland gleich hoch.

Je vollständiger die von Ihnen herein gegebenen Unterlagen sind, desto schneller erhalten Sie einen Entwurf. Durch Ihre Zustimmung zur eMail-Übersendung wird eine zusätzliche Beschleunigung erreicht. In aller Regel erhalten Sie maximal zwei Tage nach Ihrer Auftragserteilung einen Entwurf. Bei einem besonders aufwändigen Vertrag kann es allerdings auch deutlich länger dauern.

Standard ist der Personalausweis. Weisen Sie sich mit Reisepass aus, aus dem sich nicht Ihre Wohnadresse ergibt (das ist der Regelfall beim Reisepass), dann wird zusätzlich eine aktuelle Meldebestätigung der Gemeinde, in der Sie ihren Wohnsitz haben, benötigt.

Wenn Sie oder ein anderer Beteiligter schlecht oder gar kein Deutsch sprechen, dann muss zur Beurkundung ein öffentlich vereidigter Dolmetscher hinzugezogen werden. Die Übersetzung durch einen Bekannten, Freunde oder Ehegatten reicht nicht aus. Für den öffentlich vereidigten Dolmetscher müssen Sie selbst sorgen und auch dessen Kosten tragen.

Nein, das ist sogar sehr sinnvoll. Die Aufmerksamkeit und Konzentration desjenigen, der laut vorliest, ist eine völlig andere als beim leisen Studium des Dokuments. Das gilt übrigens auch für die Zuhörer. Beim lauten Vorlesen erfolgt deshalb nochmals eine intensive Befassung mit Ihrem Anliegen. Eventuell übersehene Unrichtigkeiten werden so leichter bemerkt und können noch korrigiert werden.

Das kommt auf deren Inhalt an. In aller Regel müssen Sie nicht mehr als eine Stunde einplanen.

Nein, das ist in aller Regel leider nicht möglich, da zunächst erhebliche Nacharbeiten nötig sind. Die Urkunde muss registriert werden, sie wird in ein elektronisches „Urkundenverzeichnis“ eingetragen und die sich daraus ergebende Nummer auf die Urkunde gesetzt. Das Original der Urkunde, die sogenannte Urschrift, wird für 30 Jahre verwahrt, außerdem eingescannt und an das zentrale Urkundenverzeichnis übermittelt. Den Beteiligten werden Abschriften, beglaubigte Abschriften oder Ausfertigungen erteilt. Diese müssen hergestellt, also kopiert, mehrere Blätter mit Siegelschnur verbunden und mit einem Prägesiegel versehen werden. Und zunächst erhält das Finanzamt eine Abschrift, erst danach dürfen an die Beteiligten Abschriften herausgegeben werden.

Wir bemühen uns um Schnelligkeit, die Ausfertigung und Übersendung richtet sich aber nach dem individuellen Arbeitsanfall. Im Extremfall kann dies auch durchaus eine Woche dauern, in der Regel geht es schneller.

Das Original der Urkunde wird 30 Jahre aufbewahrt, zunächst beim Notar, nach desen Dienstende bei einem „Aktenverwahrer“ (meist ein aktiver Notar) oder dem örtlich zuständigen Amtsgericht. Außerdem erfolgt für 100 Jahre eine Speicherung im Elektronischen Urkundenarchiv, das der Gesetzgeber bei der Bundesnotarkammer eingerichtet hat.

Das ist gar nicht so. Die Papierurkunde ist zwar noch immer die Grundlage aller Dokumentationen, es gibt aber bereits zahlreiche digitale Elemente. So werden Anmeldungen beim Handelsregister schon seit langem ausschließlich elektronisch vorgenommen. Nach und nach werden die Grundbuchämter so ausgestattet, dass auch Grundstücksgeschäfte digital übermittelt werden. Auch die elektronische Gründung einer Gesellschaft per Videokonferenz ist möglich, wenn alle Beteiligten die dafür nötigen technischen Voraussetzungen erfüllen – näheres finden Sie hier.