Ehevertrag
In einem Ehevertrag können Regeln für die Ehezeit als auch für einen Trennungsfall vereinbart werden.
Ohne entgegenstehende Regelung gilt als Güterstand Verheirateter die „Zugewinngemeinschaft“, was zum Ende der Ehe durch Scheidung einen Zugewinnausgleich oder im Falle des Todes ein ¼ größeren Erbteil bedeutet. Möglich wäre aber auch eine „Gütertrennung“, die diesen Zugewinn nicht vorsieht und auch jedem Ehegatten eine völlig freie Verfügung über das eigene Vermögen ermöglicht.
Regeln kann man (in gewissen Grenzen) auch den Unterhalt im Falle eines Auseinandergehens oder die Frage des Ausgleichs von Rentenanwartschaften. Ob in Ihrem Fall ein Ehevertrag sinnvoll ist oder nicht, können wir nur im persönlichen Gespräch klären.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch hier.
VORBEREITET ZUM NOTARTERMIN
Möchten Sie einen Ehevertrag von mir erstellen lassen oder einen vorhandenen Ehevertrag notariell beglaubigen lassen, so benötige ich einige Daten von Ihnen. Sie können diese Daten einfach zum Termin mitbringen. Wenn Sie den Ablauf beschleunigen möchten, können Sie mir die Daten aber auch schon vorab mittels des Formulars hier rechts neben dem Text übermitteln.
Für einen Ehevertrag benötigt werden:
- Namen (und ggf. Geburtsname), Vornamen beider Eheleute
- Geburtstag beider Eheleute
- Adresse der beiden Eheleute
- E-Mail, unter der die Ansprechpartner erreichbar sind
- Namen, Vornamen und Geburtsdatum aller vorhandenen Kinder
- Datum der Eheschließung