Grundstücks-Kaufvertrag

 

Grundstück-Kaufvertrag

Soll „Grundbesitz“ (ein Grundstück, ein Erbbaurecht oder eine Eigentumswohnung) verkauft werden, so bedarf dies immer notarieller Beurkundung. Ohne Wahrung dieser Form ist jede Vereinbarung unwirksam.

Bei einem solchen Kaufvertrag muss ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen des Verkäufers und des Käufers hergestellt werden, wozu eine Reihe von Punkten zu beachten ist, beispielsweise folgende:

  • Das Grundbuch muss vom Notar eingesehen werden.
  • Der Käufer möchte sein Geld erst aus der Hand geben, wenn hundertprozentig sicher ist, dass er auch Eigentümer wird.
  • Der Verkäufer möchte das Objekt und desssen Schlüssel erst übergeben, wenn der Kaufpreis gezahlt ist.
  • Noch im Grundbuch vorhandene Belastungen müssen abgelöst werden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch hier.

VORBEREITET ZUM NOTARTERMIN

Möchten Sie einen Kaufvertrag über ein Grundstück von mir aufsetzen und beurkunden lassen, so benötige ich einige Daten von Ihnen. Sie können diese Daten einfach zum Termin mitbringen. Wenn Sie den Ablauf beschleunigen möchten, können Sie mir die Daten aber auch schon vorab mittels des Formulars hier rechts neben dem Text übermitteln.

Für einen Grundstück-Kaufvertrag benötigt werden:

  • Gemarkung, Flur, Flurstück und Grundbuchblatt-Nummer des zu verkaufenden Grundstücks
  • Name, Geburtsname und Vorname des Verkäufers
  • Geburtstag, Adresse und E-Mail des Verkäufers
  • Steuer-ID des Käufers und des Verkäufers
  • Name, Geburtsname und Vorname des Käufers
  • Geburtstag, Adresse und E-Mail des Käufers
  • Kaufpreis
  • Besonderheiten

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