Vertrag unter Erben

Erbauseinandersetzungsvertrag

Der Erbauseinandersetzungsvertrag ist eine Vereinbarung unter den Erben und teilt das Erbe auf. Durch eine letztwillige Verfügung (ein Testament) können nämlich nur die Vorgaben dazu gemacht werden. Die praktische Umsetzung beispielsweise bei Grundstücken im Grundbuch erfordert immer einen formellen Vertrag.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch hier.

VORBEREITET ZUM NOTARTERMIN

Möchten Sie einen Erbauseinandersetzungsvertrag von mir erstellen und/oder beurkunden lassen, so benötige ich einige Daten von Ihnen. Sie können diese Daten einfach zum Termin mitbringen. Wenn Sie den Ablauf beschleunigen möchten, können Sie mir die Daten aber auch schon vorab mittels des Formulars hier rechts neben dem Text übermitteln.

Für einen Erbauseinandersetzungsvertrag benötigt werden:

  • Ihre eMail-Adresse
  • Vornamen, Namen und Geburtsnamen aller Erben
  • Geburtstage aller Erben
  • Adressen aller Erben
  • Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) aller Erben
  • Vorname, Name und Geburtsname des Erblassers (Verstorbenen)
  • Geburts- und Sterbedatum des Erblassers (Verstorbenen)
  • letzter bekannter Wohnort des Erblassers (Verstorbenen)
  • Informationen darüber, wie die Erbfolge geregelt ist (Gibt es ein Testament? Oder liegt schon ein Erbschein vor?)
  • ggf. Kopie des Erbscheins
  • falls sich Grundstücke im Nachlass befinden: Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundbuchblatt-Nummer

SENDEN SIE VORAB EINE EMAIL

    Wie ist die Erbfolge geregelt?

    Es liegt ein Testament vor.Es liegt ein Erbschein vor.Ich weiß es nicht.

    Hier können Sie eine Kopie des Erbscheins hochladen, falls dieser bereits vorliegt.

    Bitte beachten Sie, dass der Versand von eMails Risiken beinhaltet, weil die Daten unverschlüsselt ausgetauscht werden. Sind Sie damit nicht einverstanden, so empfehle ich Ihnen dringend die Übersendung per Papierpost. Schreiben Sie mich per eMail an, so gehe ich davon aus, dass auch meine Antwort auf diesem Weg erfolgen darf, anderenfalls bitte ich um ausdrückliche Klarstellung.