Grundstücks-Schenkungsvertrag

Grundstück-Schenkungsvertrag

Grundstücks-Schenkungsvertrag:   Möchten Eltern beispielsweise ihren Kindern eine Immobilie schenken, so müssen verschiedene Fragen vorher geklärt werden, weil je nachdem unterschiedliche Regelungen nötig sind. Bleiben die Eltern im geschenkten Objekt wohnen, dann muss dies beispielsweise grundbuchlich gesichert werden. Es stellen sich außerdem die Fragen, ob ein Rückforderungsrecht für spezielle Sachverhalte vereinbart werden soll, die Schenkung auf das spätere Erbe angerechnet wird oder Geschwister ausbezahlt werden sollen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch hier.

VORBEREITET ZUM NOTARTERMIN

Möchten Sie einen Grundstück-Schenkungsvertrag von mir beurkunden oder nach Ihren Wünschen aufsetzen lassen, so benötige ich einige Daten von Ihnen. Sie können diese Daten einfach zum Termin mitbringen. Wenn Sie den Ablauf beschleunigen möchten, können Sie mir die Daten aber auch schon vorab mittels des Formulars hier rechts neben dem Text übermitteln.

Für einen Schenkungsvertrag benötigt werden:

  • Gemarkung, Flur, Flurstück und Grundbuchblatt-Nummer des zu verschenkenden Grundstücks
  • Name, Geburtsname und Vorname des Verschenkenden
  • Geburtstag, Adresse und E-Mail des Verschenkenden
  • Steuer-ID des Verschenkenden und des Beschenkten
  • Name, Geburtsname und Vorname des Beschenkten
  • Geburtstag, Adresse und E-Mail des Beschenkten
  • Besonderheiten

SENDEN SIE VORAB EINE EMAIL

    Bitte beachten Sie, dass der Versand von eMails Risiken beinhaltet, weil die Daten unverschlüsselt ausgetauscht werden. Sind Sie damit nicht einverstanden, so empfehle ich Ihnen dringend die Übersendung per Papierpost. Schreiben Sie mich per eMail an, so gehe ich davon aus, dass auch meine Antwort auf diesem Weg erfolgen darf, anderenfalls bitte ich um ausdrückliche Klarstellung.